Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll durch pädagogische Leistungen, durch soziales Lernen in der Gruppe, durch schulische Begleitung und Förderung und durch Elternarbeit die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in der Familie sichern.
Dies schließt die Versorgung des Kindes oder Jugendlichen (z. B. durch Mittagessen) mit ein. Die Betreuung erfolgt an Schultagen sowie an vereinbarten schulfreien Tagen und beinhaltet auch Familienfreizeiten.
Durch die Unterbringung in einer Tagesgruppe kann eine angespannte Familiensituation oft sehr entlastet werden. Grundlegendes Merkmal ist dabei eine verlässliche Familienarbeit um ggf. die Beziehungsstrukturen zu klären und die Erziehungskompetenzen zu stärken.
Auch nach einer Betreuungszeit in der Tagesgruppe nehmen wir aktiv Kontakt zu den Familien oder dem zuständigen Jugendamt auf, um die Nachhaltigkeit zu klären.
Die Jugendhilfe Werne betreibt Tagesgruppen in den Kreisen Unna und Coesfeld.
Stephan Krutwage
Fachbereichsleitung
- Teilstationäre Angebote & Verselbständigung -
Tel.: 02389 5270-0
skrutwage(at)jugendhilfe-werne.de
Standort: 59368 Werne
Platzzahl: neun
Aufnahmealter: sechs bis zwölf Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:3
Rechtsgrundlage: § 27, § 32, § 36 SGB VIII
Die Tagesgruppe in Werne bietet den Jungen und Mädchen viel Raum für unterschiedliche Bedürfnisse. Vor allem der große Garten bietet den Kindern einen idealen und abwechslungsreichen Platz zum Spielen.
Standort: 59174 Kamen
Platzzahl: neun
Aufnahmealter: sechs bis zwölf Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:3
Rechtsgrundlage: § 27, § 32, § 36 SGB VIII
In einer alten Stadtvilla in Kamen liegen die Räume für die dortige Tagesgruppe. Das Haus bietet ganz verschiedene Möglichkeiten für die Kinder, da vor allem auch ausreichend Platz zum Toben und Spielen vorhanden ist.
Standort: 59348 Lüdinghausen
Platzzahl: neun
Aufnahmealter: sechs bis 14 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:3
Rechtsgrundlage: § 27ff, insbesondere § 30, § 31, § 32, § 35a, § 36 SGB VIII
Die Tagesgruppe Lüdinghausen liegt in einer ländlichen Gegend in der Bauernschaft. Das Besondere an diesem Angebot ist, dass Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre hier ein gemeinsamen Ort finden. Die Tagesgruppe befindet sich auf einem großzügig angelegten Hof mit weitläufigen Grünflächen.
Standort: Innenstadt Werne und verteilte Wohneinheiten
Platzzahl: zehn Plätze
Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:2, 1:2,67, 1:5
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 35a, 36, 41 SGB VIII
Zu unseren Wohnformen zählt neben den einzelnen Wohngruppen auch das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen (SBW). Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben in einer eigenen Wohnung und werden auf dem Weg in die Selbstständigkeit ambulant betreut.
Die Wohnform kann zum einen von außen direkt belegt werden. Zum anderen ist das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen die letzte Stufe stationärer Unterbringung für Jugendliche und junge Erwachsene, die zuvor in anderen Wohngruppen oder Angeboten der Jugendhilfe gelebt haben. Bei einer Belegung von außen kann bereits eine Vorbereitung durch stundenweise Betreuung der Jugendlichen am bisherigen Wohnplatz erfolgen. Es kann aber auch eine schnelle Aufnahme mit vorbereitender Unterbringung in einem Einzelappartement erfolgen. In beiden Fällen wird die Zeit überbrückt, in der die Jugendlichen gemeinsam mit unseren MitarbeiterInnen nach einer eigenen Wohnung suchen. Wir streben dabei die Anmietung von Wohnräumen an, die nach Abschluss der Betreuung an die jungen Erwachsenen übergeben werden kann.
Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen richtet sich an ganz verschiedene junge Menschen mit unterschiedlicher Entwicklung, Motivation, Kooperationsbereitschaft und Selbstständigkeit. Kommen die Jugendlichen aus einem unserer Angebote, haben wir sie im Vorfeld bereits gezielt auf das Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet.
Standort: 59368 Werne
Platzzahl: sieben Plätze
Aufnahmealter: ab 12 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:1,3 (2 Plätze) - 1:1,6 (5 Plätze)
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 35a, 36, 37 und 41 SGB VIII
Das geschlechtsspezifische Angebot Mädchenhaus in Werne bietet sieben jugendlichen Mädchen und jungen Frauen die Möglichkeit, geschützt und stationär an Ihrer Verselbständigung zu arbeiten. Das intensivpädagogische Betreuungssetting ermöglicht es Ihnen, einen angstfreien Schutzraum und einen geschützten Rahmen für ein gefördertes Aufwachsen zu erleben sowie Selbstwirksamkeit zu erfahren und ein Selbstwertgefühl zu entwickeln.
Standort: Werne (Vorwärts) und Lünen (Care Leaver Maßnahme)
Platzzahl: 6 (Vorwärts); 4 (Care Leaver Maßnahme)
Aufnahmealter: ab 14 Jahre Vorwärts; ab 16 Jahre Care Leaver Maßnahme
Betreuungsschlüssel: 1:1,6 (Vorwärts); ,1:2/1:2,67/1:5/ FLS (Care Leaver Maßnahme)
Rechtsgrundlage: SGB VIII § 27, § 34, § 35, § 36, §41, 42 (ausschließlich UMA im Clearingverfahren)
Die mittlerweile dreijährige Arbeit in der Inobhutnahme- und Clearingstelle für junge Flüchtlinge hat deutlich gezeigt, dass es einer Veränderung hinsichtlich eines möglichen Verbleibs der Jugendlichen in dem Angebot bedarf.
Während des Clearingverfahrens haben die Jugendlichen häufig eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Betreuern aufgebaut. Durch den gemeinsam durchlaufenen Clearingprozess und dem somit erhaltenen Wissen um die Biographie des Jugendlichen und dem damit entstandenen Vertrauen, sollte ein kontinuierlich weitergeführter Hilfeverlauf gewährleistet werden. Gerade in der Arbeit mit jungen Flüchtlingen geht es bei der Verselbständigung um die Schaffung eines Sicherheitsgefühls.
Die Jugendlichen haben sich während der dreimonatigen Clearingphase ein erstes soziales Netzwerk erarbeitet, so dass ein weiterer Angebotswechsel häufig kontraproduktiv ist. Um diesen Erfahrungen Rechnung zu tragen, haben wir uns entschieden, die Inobhutnahme- und Clearingstelle Selm in das Verselbständigungsangebot Vorwärts umzuwandeln. Die jungen Flüchtlinge können weiterhin zum Clearingverfahren in der Gruppe aufgenommen werden und im Anschluss in dem Angebot verbleiben, um sich individuell, ihren Entwicklungsschritten angepasst zu verselbständigen.
Im Weiteren hat die Arbeit mit den jugendlichen Flüchtlingen deutlich gezeigt, dass es viele Schnittmengen in der Verselbständigungsarbeit mit den deutschen Jugendlichen gibt. Die Themen der Verselbständigung sind dieselben. Die Arbeit in der Clearingstelle zeigt einen deutlichen Bedarf an geschlechtsspezifischen Angeboten für männliche Jugendliche, die sich in einem überschaubaren Rahmen verselbständigen. Diese Gruppe von Jugendlichen ist häufig zu alt für eine Aufnahme in einer Wohngruppe und befindet sich bereits in den ersten Schritten der Verselbständigung, sodass eine Wohngruppe mit dem Auftrag Beheimatung nicht mehr infrage kommt und dem Jugendlichen in seinem Entwicklungsschritt nicht mehr gerecht werden kann.
Zu dem Verselbständigungsangebot gehören ebenfalls zwei Care Leaver Wohnungen, die ihnen die Möglichkeit bieten letzte Unsicherheiten zu beseitigen und eine Verselbständigung abrunden. Hierzu gehören in erster Line das Lernen des Alleinseins, die Verantwortung für die Räumlichkeiten und das Einhalten von Regeln auch ohne unmittelbare Kontrollen.
Standort: Werne
Platzzahl: acht Regelplätze
Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:2
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 35, 36, 37, 41 SGB VIII
BOJE steht für Bedarfs-Orientierte-Jugendlichen-Erprobung und zielt auf begleitete, erste Erfahrungen eines selbstständigen Wohnens ab. Häufig kommen Wohngruppen für die Jugendlichen ab 16 Jahren nicht mehr als Lebensperspektive in Frage, da das Aufnahmealter der meisten Wohngruppen deutlich geringer ist und Jugendliche nach Verselbständigung streben. Jedoch bringen sie oftmals noch nicht die erforderlichen Kompetenzen mit, um im Rahmen eines SBW - Angebots untergebracht zu werden. Für diese Jugendlichen und andere Fragen und Aufträge möchte das Angebot der BOJE die Lücke schließen.
Bei der Unterbringung der Jugendlichen ab 16 Jahren stellt sich häufig die Frage nach der Selbständigkeit der Jugendlichen, sowie ihrer Eignung für eine eigene Wohnung: Sind die Jugendlichen bereits in der Lage alleine zu leben und sich zu versorgen? An welcher Stelle benötigen die Jugendlichen Unterstützung und welche Alltagskompetenzen bringen die Jugendlichen für die Selbständigkeit mit? Bringen die Jugendlichen genügend Kooperationsfähigkeit mit, um an Zielen/Aufträgen arbeiten zu können? Eine Eruierung der Selbstständigkeit einerseits und die Vermittlung der benötigten Kompetenzen für eine eigenständige Lebensführung (Förderung der Selbständigkeit, Umgang mit Behörden, Ernährung, Hygiene etc.) werden durch dieses Angebot angestrebt. Das Angebot befindet sich in einem freistehenden Haus mit Garten, die drei Etagen werden geschlechtsspezifisch belegt.