Besuchskontakte in Corona-Zeiten, ab 30.05.

Der neue Erlass in NRW sieht ab 30. Mai weitergehende Lockerungen des Kontaktverbotes vor.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten verantwortungsvoll und schützen Sie weiterhin sich und andere durch Beachtung der Hygieneregeln.
Gern besprechen wir mit Ihnen, wie Besuchsregelungen in Ihrem individuellen Fall aussehen können.