Diagnostik und Therapie

Die Abteilung Diagnostik und Therapie fasst die Angebote und Dienste zusammen, die Kinder und Jugendliche in einer Krisensituation oder bei unklaren Verhältnissen aufnehmen. Verschiedene Beratungs- und Therapieverfahren haben das Ziel, eine möglichst gute Perspektive für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln. Dies setzt eine fundierte, strukturierte und mehrdimensionale Diagnostik voraus. Hierbei ist es wichtig, bisherige Erlebnisse, Erfahrungen, Bindungserfahrungen und Traumatisierungen in den Kontext der Lebens- und Entwicklungswelt des Kindes/ Jugendlichen zu setzen, um daraus die Bedarfe, Ressourcen und Grenzen sowie die Perspektive des Kindes/ Jugendlichen ableiten zu können.


 

Ambulante kind-/ jugendlichenzentrierte Diagnostik

Neben der stationären Diagnostik im Rahmen der Unterbringung des Kindes in einer Diagnostikgruppe besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine ambulante kind-/jugendlichenzentrierte Diagnostik durchzuführen. Hierbei verbleiben die Kinder/Jugendlichen in ihrem gewohnten Lebensumfeld (Familie, Pflegefamilie, Wohngruppe etc.).

 


Die kindzentrierte Diagnostik wird auf der Grundlage des Auftrages aller am Prozess beteiligten Personen durch unseren internen Diagnostikdienst erstellt. Die Jugendhilfe Werne hält Diagnostiker mit entsprechender Qualifikation vor, die nach der gemeinsamen Auftragsklärung eine Diagnostik mit dem Kind/ Jugendlichen durchführen und allen Beteiligten vorstellen. In dem gemeinsamen Auftragsklärungsgespräch unter Beteiligung des zuständigen Jugendamtes, den Eltern und/oder Vormund des Kindes/Jugendlichen, der zuständigen Fachkraft für die Diagnostik und der Bereichsleitung, werden gemeinsam die Fragestellungen für die Diagnostik formuliert.
Mögliche Fragestellungen können sein:

  • Wie ist der kognitive, emotionale und psychosoziale Entwicklungsstand einzuschätzen?
  • Wie lässt sich das Bindungsverhalten einschätzen?
  • Liegen Hinweise auf traumatische Erlebnisse vor?
  • Wie sollte vor dem Hintergrund der Ergebnisse eine mögliche Perspektive aussehen?
  • Welche Förderbedarfe ergeben sich aus den Ergebnissen der Diagnostik?

Kontakt

Christine Badde
Fachbereichsleitung
- Diagnostik und Therapie -

Tel.: 02389 5270-0
cbadde(at)jugendhilfe-werne.de

  • Diagnostikgruppen (6-13 Jahre)
  • Clearingstelle (13-18 Jahre)
  • Intensivdiagnostikgruppe (3-6 Jahre)
  • Ambulante kind-/jugendlichenzentrierte Diagnostik
  • Ambulante Familiendiagnostik
  • Inobhutnahme (6-13/13-17 Jahre)
  • Angebote UMF/UMA: Inobhutnahme, Clearingverfahren, Wohnprojekt & Care Leaver

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Clearingstelle

Clearingstelle, Jugendhilfe Werne

Im Überblick

Standort: Werne
Platzzahl: neun Regelplätze
Aufnahmealter: ab 13 Jahren
Betreuungsschlüssel: 1:1,6 (Diagnostikleistung inkludiert)
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 35, 36, 37, 41 SGB VIII

Die Clearingstelle ist eine vorübergehende, vollstationäre geschlechtsgemischte Unterbringungsform, die die Eruierung einer Wohn- bzw. Lebensperspektive für die untergebrachten Jugendlichen zum Ziel hat.


Im Rahmen der Unterbringung stellen die pädagogische Alltagsdiagnostik, die Erarbeitung der Diagnostikaufträge (durch unseren internen Diagnostikdienst), ggf. eine ergänzende psychiatrische Kurzzeitdiagnostik (durch eine niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterin), die Kooperation mit Eltern sowie die Kooperationen mit anderen Diensten, die Grundlage zur Perspektivplanung der Jugendlichen dar. Je nach Situation und Perspektive kann darauf eine Rückkehr zur Familie oder die Überführung in weitere Wohnformen wie die BOJE  oder das Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) folgen.


Intensivdiagnostik

Im Überblick

Standort: Ascheberg
Platzzahl: sechs Regelplätze
Aufnahmealter: drei bis sechs Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:1,3
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 36, 37 SGB VIII

Die Intensivdiagnostikgruppe der Jugendhilfe Werne ist ein vollstationäres Angebot, das eine Diagnostik für das Kind außerhalb des häuslichen (möglicherweise bedrohlichen) Settings ermöglicht, in dem sich das Kind sicher, akzeptiert und geschützt fühlt.


Im Rahmen der Unterbringung stellen die pädagogische Alltagsdiagnostik, die kindzentrierte Diagnostik, die Kooperation mit dem Herkunftssystem sowie die Kooperationen mit anderen Diensten, wichtige Bausteine zur Perspektivplanung der Kinder dar.

Die Intensivdiagnostikgruppe hält insgesamt sechs Intensivplätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren vor. Gerade bei den jungen Kindern ist es wichtig einen kleineren, überschaubaren und für die Kinder berechenbaren Rahmen zu schaffen. In diesem Alter müssen bindungsrelevante Aspekte sehr deutlich berücksichtigt werden. Sicherheit, Stabilität, Berechenbarkeit und die individuelle Förderung bilden den Kern der pädagogischen Arbeit.

Im Grundsatz gilt es eine langfristige Perspektive für die Kinder zu entwickeln, so dass die Kinder wieder eine Chance auf Kontinuität erlangen und die Chance keine Entwicklung zu versäumen.


Leuchtturm

Mehr Zeit für Perspektivumsetzung

Im Überblick

Standort: Bergkamen
Platzzahl: sieben Plätze
Aufnahmealter: 6 bis 13 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1: 1,6 (6 Plätze) - 1: 1,3 (1 Platz)
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 36, 37 SGB VIII

„Leuchtturm“ heißt das Angebot, das die Jugendhilfe Werne in Bergkamen-Rünthe eröffnet hat. Der Umbau der 260 Quadratmeter großen Villa ist im Sommer 2018 abgeschlossen und die ersten Bewohner sind Anfang August eingezogen.


Bei der Gruppe Leuchtturm handelt es sich um eine mittelfristige Wohnform mit sieben Plätzen. Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren soll hier die Möglichkeit gegeben werden, die Zeit der Perspektivklärung und -umsetzung effektiv zu nutzen. In erster Linie geht es hierbei um die mittelfristige Beheimatung, die Beruhigung der Gesamtsituation für das Kind und dem Kind das Wissen zu geben, dass es hier „bleiben“ kann, da gerade der Stillstand in der Perspektivumsetzung den Kindern zu schaffen macht und das Gefühl der Machtlosigkeit fördert.


Diagnostikgruppen "2 und 5"

Foto: FeeLoona/pixabay.com

Im Überblick

tandort: Werne
Platzzahl: 9 Diagnostiklätze in Gruppe 2; 7 Diagnostikplätze, 2 Inobhutnahmeplätze in Gruppe 5
Aufnahmealter: Kinder zwischen sechs und 13 Jahren
Betreuungsschlüssel: 1:6 (Diagnostikleistung inkludiert), 1:1,5 (Inobhutnahme)
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 36, 37, 42 SGB VIII

Die Diagnostikgruppen 2 und 5 der Jugendhilfe Werne sind vollstationäre Angebote, die eine Diagnostik für Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 13 Jahren außerhalb des häuslichen (möglicherweise bedrohlichen) Settings ermöglichen, in dem sich das Kind sicher, akzeptiert und geschützt fühlt.


Im Rahmen der Unterbringung stellen die pädagogische Alltagsdiagnostik, die kindzentrierte Diagnostik, die Kooperation mit dem Herkunftssystem sowie die Kooperationen mit anderen Diensten, wichtige Bausteine zur Perspektivplanung der Kinder dar. Das übergeordnete Ziel ist es eine möglichst gute Perspektive für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln. Die Unterbringung in den Diagnostikgruppen endet in der Regel mit der Umsetzung der gemeinsam entwickelten Perspektive. Hierbei kann es sich um eine Rückführung in das Herkunftssetting, eine Vermittlung in eine Pflegefamilie oder in eine andere (interne oder externe) Anschlussmaßnahme (Wohngruppe, Tagesgruppe etc.) handeln.


Rückenwind

5-tage-Gruppe, Jugendhilfe Werne

Im Überblick

Standort: Werne
Platzzahl: 8 Plätze
Aufnahmealter: 6-12 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:1,6   
Personal: 5 pädagogische Fachkräfte incl. 2 systemische Familientherapeuten (zzgl. Hauswirtschaftskraft, FSJ, div. Praktikanten)
Rechtsgrundlage: §§ 34, 36, 37

 

Die Rückführungsgruppe „Rückenwind“ in Werne sieht eine stationäre Betreuung an 5-7 Tagen vor. Die Gruppe bietet Platz für acht Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Geeignet ist die Gruppe für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer schwierigen familiären Situation aktuell nicht in ihrem Bezugssystem leben können, wobei dennoch ausreichende familiäre Ressourcen zu erkennen sind (beispielsweise zeigen die Familienmitglieder eine hohe Bereitschaft, an Veränderungsprozessen mitzuarbeiten).


Voraussetzung für unsere Gruppe Rückenwind ist die freiwillige Entscheidung der Sorgeberechtigten und deren Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Die Mitarbeit wird durch eine intensive systemische, wertschätzende Familienarbeit unterstützt. Vorrangig sollen jedoch die Eltern in der Verantwortung für das Kind bleiben, so dass sie zu allen Terminen hinzugezogen werden und wenn möglich auch alle Aufgaben selbst wahrnehmen sollen.


Wohnprojekt „Oase“

Im Überblick

Standort: Lünen
Platzzahl:  sieben Plätze
Aufnahmealter: ab 10 Jahre
Betreuungsschlüssel: 1:1,3
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 35a, 36, 41, 42


Junge Flüchtlinge werden nicht aus den jugendhilfetypischen Gründen in Wohngruppen untergebracht. Die bestehenden Angebote sind oftmals nicht auf die Bedürfnisse dieser Jugendlichen ausgelegt. Es finden Regeln und Strukturen, wie z.B. ein enger Erziehungsrahmen Anwendung, die nicht zu den Bedürfnissen der jungen Flüchtlinge passen. Die Kluft zwischen der Selbständigkeit dieser Jugendlichen und dem bestehenden Regelwerk ist oft immens.


In dem hier vorgestellten Wohnprojekt geht es in erster Linie darum die Selbständigkeit, dem Bedürfnis nach Freiraum und den durch Traumaerlebnissen bedingten Situationen Rechnung zu tragen und diese in notwendigem Maße zu berücksichtigen. Es ist unser Anliegen die Hilfe so zu gestalten, dass sie sich an den Stärken der meist traumatisierten Jugendlichen orientiert und kulturspezifische Besonderheiten bei der Betreuung, Begleitung und Beratung berücksichtigt. Bei dem vorliegenden Konzept handelt es sich um eine Verselbständigungsgruppe für männliche junge Flüchtlinge, welche kompetenzorientiert ausgerichtet ist und auf einer ausführlichen Diagnostik beruht. Primäres Ziel ist zunächst eine umfassende und nachhaltige psychosoziale Stabilisierung in dem neuen Lebensumfeld und sich daran anschließend einen Verselbständigungsgrad zu erreichen, der eine eigenständige Lebensführung in Deutschland ermöglicht. Konzeptionell ist ein Zugang sowohl nach einem extern abgeschlossenen Clearingverfahren möglich, als auch nach einer Inobhutnahme nach §42 SGB SVIII und einem Clearingverfahren zu Beginn der Hilfe.


Care Leaver

Maßnahme als Ergänzung zum Wohnprojekt „Oase“

Foto: Kathrin, JHW

Im Überblick

Standort: Lünen
Platzzahl: zwei Plätze
Aufnahmealter: ab 16 Jahren
Betreuungsschlüssel: 1:2; 1:2,67; 1:5
Rechtsgrundlage: §§ 27, 34, 35, 36, 41 SGB VIII

Die pädagogische Arbeit im Wohnprojekt Oase hat verdeutlicht, dass es weiterer Angebote, in erster Linie im Bereich der Verselbständigung, bedarf, um den stationären Hilfeverlauf vollständig abschließen zu können und den Care Leavern einen seichten Übergang in ein eigenständiges Leben bieten zu können. Bei der Erweiterung des Wohnprojektes Oase handelt es sich um separat angemietete Tandemwohnungen, in die die jungen Flüchtlinge nach einer entsprechenden Verselbständigung wechseln können. Die jugendlichen Flüchtlinge werden in dem Wohnprojekt Oase, soweit es das Gruppensetting zulässt, verselbständigt. Sie haben durch ihren Aufenthalt in dem Wohnprojekt gelernt, dass sie den Anforderungen, die ein eigenständiges Lebens an sie stellt, gewachsen sind. Die Care Leaver Maßnahme bietet ihnen die Möglichkeit, letzte Unsicherheiten zu beseitigen. Hierzu gehören vor Allem das Lernen des „Alleinseins“, die Verantwortung für die Räumlichkeiten und das Einhalten von Regeln auch ohne unmittelbare Kontrolle.


Das Setting orientiert sich an der aktuellen Care Leaver – Forschung und erhebt den Anspruch an sich, einen guten Übergang aus der Kinder- und Jugendhilfe in das Erwachsenenleben zu gestalten. Primäres Ziel ist eine kontinuierliche Überleitung ohne abrupte Abbrüche.

Das pädagogisch betreute Wohnen bietet eine bedarfsorientierte Unterstützung und ist stark am Einzelfall orientiert. Es richtet sich im Umfang und in der Ausgestaltung der Hilfe nach den Bedarfen und Ressourcen der jugendlichen Flüchtlinge. Die verschiedenen Betreuungsschlüssel bieten die Möglichkeit, die Betreuungsintensität kontinuierlich, dem Hilfebedarf angepasst, abzusenken, sodass seichte Übergänge in die Selbständigkeit ermöglicht werden und eine schrittweise „Entwöhnung“ von Jugendhilfe stattfindet.